- Die Evaluierung der psychischen Belastungen von Arbeitsplätzen nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
- Das Projektmanagement des Gesamtprozesses.
- Die Diagnostik und Validierung der psychischen Beanspruchung mittels Herzratenvariabilität (HRV).
- Die Entwicklung von Bewegungsplänen als Teil der Lösung im Sinne der Prävention aber auch der Therapie.
- Die nachhaltige Begleitung und Evaluierung deren Ergebnisse.
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